Hier können ist die aktuelle Beitragsordnung des VfL Oldesloe in der Fassung vom 19.06.2021 herunterzuladen.

 

Beitragsordnung

Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind §§ 8 und 26 der Satzung des Vereins.

Beiträge
Beiträge sind der Mitgliedsbeitrag, ein Kostenbeitrag für die Aufnahme in den Verein sowie gesonderte Abteilungsbeiträge.

Mitgliedsbeiträge
Bei den Mitgliedsbeiträgen gibt es folgende Beitragsgruppen:

Beitragsgruppe              Betrag pro Monat

a) Erwachsene 12,00 €

b) Kinder / Jugendliche 6,50 €

c) Familienbeitrag; Eltern mit Kindern/Jugendlichen 27,00 €

d) Familienbeitrag; 1 Elternteil mit Kindern/Jugendlichen 15,00 €

e) Rentner*innen / Pensionäre*innen 10,20 €

f) Ermäßigter Beitrag 8,50 €

g) Förderbeitrag 6,00 €

Erläuterungen
zu a.
Personen mit Vollendung des 18. Lebensjahres
zu b.
Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
zu c.
2 Elternteile mit einem oder mehreren eigenen Kindern
zu d.
1 Elternteil mit einem oder mehreren eigenen Kindern
zu e.
Rentner*innen und Pensionäre*innen auf Antrag und Nachweis
zu f.
Schüler*innen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines freiwilligen sozialen Jahres, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger*innen, Asylsuchende und Menschen mit Behinderungen. Die Einstufung in die Beitragsgruppe „Ermäßigter Beitrag“ erfolgt weder automatisch noch rückwirkend, sondern ausschließlich auf Antrag unter Vorlage von Bescheinigungen und wird zeitlich befristet vorgenommen.
zu g.
Erwachsene, die keinen Sport ausüben, können den Verein als Fördermitglied (passives Mitglied) mit einem reduzierten Beitrag unterstützen.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe bzw. eine Verlängerung der befristeten Ermäßigung sind mit entsprechendem Nachweis jeweils bis sechs Wochen vor Halbjahresende in der Geschäftsstelle vorzulegen.
Darüber hinaus kann der Vorstand in sozialen Härtefällen oder bei längeren beruflichen oder schulischen Abwesenheiten die Beitragspflicht auf Antrag und Nachweis vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.

Kostenbeitrag für die Aufnahme in den Verein
Der Kostenbeitrag für die Aufnahme in den Verein beträgt einen Monatsbeitrag der entsprechenden Beitragsgruppe.

Abteilungsbeiträge
Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können gemäß § 8 Absatz 12 der Satzung Abteilungsbeiträge erhoben werden, um höhere Ausgaben einzelner Abteilungen zu decken. Über die Einführung und die Änderung von Abteilungsbeiträgen entscheidet der Vorstand.Grundlage dafür ist ein Beschluss der Abteilungsversammlung und ein begründeter Antrag
der Abteilung. Der neue Abteilungsbeitrag tritt im Halbjahr nach dem Vorstandsentscheid in Kraft, entweder zum 1. Januar oder zum 1. Juli. Prinzipiell zahlen alle Abteilungsmitglieder den Abteilungsbeitrag. Abweichende Regelungen kann die Abteilungsversammlung beschließen. Die Abteilungsbeiträge werden auf der Internetseite des VfL Oldesloe veröffentlicht.

Beitragszahlung
Der Vereinsbeitrag wird durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch den VfL Oldesloe eingezogen. Der halbjährliche Mitgliedsbeitrag wird in einer Summe im Voraus am ersten Bankwerktag im Januar und im Juli eingezogen. Der Einzug der Abteilungsbeiträge kann gesondert erfolgen. Bei einem Scheitern des SEPA-Lastschriftverfahrens ist neben den Fremdgebühren, die dem Verein in Rechnung gestellt werden, eine Gebühr
von € 5,00 je Rücklastschrift zu zahlen.
Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben eine Verwaltungsgebühr von € 6,00 je Halbjahr zu entrichten. Sie zahlen Ihren Beitrag ohne Aufforderung auf das folgende Vereinskonto: IBAN DE44 2135 2240 0000 0240 00 bei der Sparkasse Holstein. Mitglieder, deren Zahlung bzw. vollständige Zahlung schriftlich angemahnt werden muss, haben eine Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr von € 10,00 je Mahnvorgang zu entrichten. Das gilt auch für die Kosten, die entstehen, wenn Briefe mangels falscher
Anschrift nicht zugestellt werden können. Ein Wechsel der Anschrift und die Änderung der Bankverbindung sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

Austritt/ Kündigung
Gemäß der Satzung sind der Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.

Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.06.2021 zum 01.01. 2022 in Kraft.
Gudrun Fandrey
Vorsitzende
Bad Oldesloe, 19.06.2021