Mitgliedschaft und Beiträge im VfL Oldesloe

Den Aufnahmeantrag erhalten Sie bei uns in der Geschäftsstelle und als Download zum Ausfüllen.

Bedingungen zur Mitgliedschaft

Beitragszahlung

Der Vereinsbeitrag wird durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren durch den VfL Oldesloe eingezogen. Der halbjährliche Mitgliedsbeitrag wird in einer Summe im Voraus am ersten Bankwerktag im Januar und im Juli eingezogen. Der Einzug der Abteilungsbeiträge kann gesondert erfolgen. Bei einem Scheitern des SEPA-Lastschriftverfahrens ist neben den Fremdgebühren, die dem Verein in Rechnung gestellt werden, eine Gebühr
von € 5,00 je Rücklastschrift zu zahlen.

Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben eine Verwaltungsgebühr von € 6,00 je Halbjahr zu entrichten. Sie zahlen Ihren Beitrag ohne Aufforderung auf das folgende Vereinskonto:

IBAN DE44 2135 2240 0000 0240 00

bei der Sparkasse Holstein.

Mitglieder, deren Zahlung bzw. vollständige Zahlung schriftlich angemahnt werden muss, haben eine Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr von € 10,00 je Mahnvorgang zu entrichten. Das gilt auch für die Kosten, die entstehen, wenn Briefe mangels falscher Anschrift nicht zugestellt werden können. Ein Wechsel der Anschrift und die Änderung der Bankverbindung sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

Grundsätzlich werden Mitglieder nach ihrem Alter in die Beitragsgruppe a oder b eingestuft. Die Einstufung in eine andere Beitragsgruppe erfolgt weder automatisch noch rückwirkend, sondern ausschließlich auf Antrag unter Vorlage von Bescheinigungen und wird zeitlich befristet vorgenommen. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe bzw. eine Verlängerung der befristeten Ermäßigung sind mit entsprechendem Nachweis jeweils bis sechs Wochen vor Halbjahresende in der Geschäftsstelle vorzulegen.

Austritt/ Kündigung

Gemäß der Satzung sind der Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.