VfL News
26. August 2019

Spendenbescheinigung

Der VfL Oldesloe von 1862 e.V. stellt eine Spendenbescheinigung erst ab einer Geldzuwendung von mehr als 300 € aus.

Laut Finanzbehörde gilt, dass für Geldspenden bis zu einer Höhe von 300 € der Überweisungsträger bzw. ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck als Nachweis ausreichend ist. Voraussetzung ist, dass auf dem Beleg der Empfänger, der Spender, der Verwendungszweck (Spende), der Betrag und das Datum ersichtlich sind.

Im Zweifelsfall kann das Finanzamt einen zusätzlichen Zuwendungsnachweis verlangen. Dieser ist dem VfL Oldesloe zwecks weiterer Bearbeitung vorzulegen.

 

Voraussetzungen für das Erstellen einer Spendenbescheinigung für Sachspenden:

Der Beleg bzw. die Vorlage muss folgendes enthalten:

den Namen & Vornamen bzw. den Firmennamen

die Adresse des Spenders

das Datum der Spende

den Wert der Sachspende und

um welche Art von Sachspende es sich handelt.

 

 



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